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Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Ohne Ausnahme gut beraten
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei denen sich gesundheitliche oder psychosoziale Probleme auf den Arbeitsprozess auswirken, können wir dank einer Vereinbarung mit der Senatorin für Finanzen ebenfalls in allen Fragen rund um den Job beraten. Ein Schwerbehindertenstatus ist für die Inanspruchnahme unserer Beratung nicht erforderlich.
Unsere erfahrenen BeraterInnen helfen, Probleme am Arbeitsplatz zu bewältigen und Konfliktsituationen zu klären. Gemeinsam mit den Beteiligten suchen unsere MitarbeiterInnen nach Lösungen, die auf die jeweilige Dienststelle zugeschnitten sind. 

Ein Gespräch mit uns hilft Ihnen in diesen Fällen weiter:

  • Konflikte mit KollegInnen und Vorgesetzten
  • Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
  • Verminderte Leistungsfähigkeit
  • Veränderungen im Arbeitsbereich
  • Planung der beruflichen Perspektive und Neuorientierung
  • Beruflicher Wiedereinstieg, zum Beispiel nach längeren Erkrankungen
  • Private Belastungen, die sich beruflich auswirken
Wir beraten Sie in Einzelgesprächen oder besuchen Sie am Arbeitsplatz. Wenn Sie es wünschen, führen wir Gespräche mit den beteiligten Personen in Ihrer Dienststelle. Auch Hausbesuche oder Angehörigengespräche sind möglich.
Auf Wunsch begleiten wir Sie über einen längeren Zeitraum und informieren Sie über andere professionelle Hilfsangebote.

Es gibt mehrere Wege, wie Sie eine Berufsbegleitung durch uns erhalten können:

  • Der amts- und vertrauensärztliche Dienst des Gesundheitsamtes befürwortet die Begleitung.
  • Ihr Dienstvorgesetzter oder der Personalrat befürwortet auf Ihre Initiative hin die Begleitung.
  • Sie bitten von sich aus um eine Kurzzeitberatung von maximal sechs Monaten, ohne die Dienststelle einzuschalten.
Unsere Unterstützung beantragen Sie schriftlich, entweder im IFD oder beim Senator für Finanzen, Referat 33, Personal- und Stellenbörse, Telefon 361-5465 oder -5509. Auch per E-Mail an stellenboerse@finanzen.bremen.de ist dies möglich. Wir informieren die Personal- und Stellenbörse, wenn wir Sie begleiten. Persönliche Daten behandeln alle Seiten vertraulich.

Ein Tipp: Sie können sich auch zuerst von uns beraten lassen, um zu erfahren, ob wir die richtigen Ansprechpartner für Sie sind. Dazu ist ein Einverständnis Ihrer Dienststelle nicht nötig.

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