Allgemeine Beratung zur Inklusion im Betrieb
Bremer Unternehmen und Dienststellen, die allgemeine Fragen zur Beschäftigung oder Einstellung von MitarbeiterInnen mit Behinderung haben, erhalten bei uns alle benötigten Informationen aus einer Hand.
Sie fragen – wir antworten
- Was müssen wir beachten, wenn wir einen schwerbehinderte Mitarbeiterin, einen schwerbehinderten Mitarbeiter einstellen?
- Was ist wichtig zu beachten, wenn ein/e MitarbeiterIn einen Schwerbehindertenausweis vorlegt?
- Müssen wir mit Leistungsschwierigkeiten rechnen?
- Können wir schwerbehinderte MitarbeiterInnen genauso abmahnen und kündigen wie alle anderen?
- Welche Fördermittel gibt es für unseren Betrieb?
- Lässt sich die Behinderung durch technische Hilfen und eine gute Arbeitsplatzausstattung ausgleichen?
- Welche weiteren Leistungen gibt es?
- Welchen Vorteil haben wir durch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
Partner in der Wirtschaft
Das Beratungsangebot wird unterstützt von der Handelskammer Bremen, der Handwerkskammer Bremen sowie den Unternehmensverbänden im Lande Bremen e. V. Das Integrationsamt Bremen finanziert diese Leistung aus der Ausgleichsabgabe.
Beratung in der Stadtmitte und im Betrieb
Die Integrationsberatung können Sie zentral im Bremer Stadtgebiet im Unternehmensservice Bremen im Gebäude der Handelskammer Bremen in Anspruch nehmen. Termine im Betrieb sind nach Vereinbarung gerne möglich.
Ansprechpartner
Unsere Beraterin Katharina Lammers und unser Berater Michael Rockstein informieren die Betriebe vertraulich, individuell und kostenfrei.
IFD Bremen - Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)
Sie finden uns hier:
Unternehmensservice Bremen
im Gebäude der Handelskammer Bremen
Hinter dem Schütting 8
28195 Bremen
T 0421 – 41 65 00-80
eaa@ifd-bremen.de
INFORMATIONSBLATT INTEGRATIONSBERATUNG HERUNTERLADEN