Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.ifd-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Integrationsfachdienst Bremen GmbH.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung erfolgte durch die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten. Das Schreiben mit der Mitteilung des Prüfungsinhaltes ist datiert auf den 15.07.2026.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Folgende Anforderungen werden derzeit nicht erfüllt:
- Bilder, Grafiken und Icons haben keine oder keine aussagekräftige Textalternative. Screenreader können diese Inhalte nicht oder nur unvollständig wiedergeben.
- Für aufgezeichnete Audio- und Videoinhalte stehen keine gleichwertigen Alternativen wie Transkripte oder Audiodeskription zur Verfügung.
- Videos mit Ton sind nicht mit synchronen Untertiteln versehen.
- Texte und Text-Bilder erreichen nicht durchgängig den erforderlichen Mindestkontrast zum Hintergrund und sind dadurch schwer lesbar.
- Grafische Elemente und Bedienelemente wie Formularfelder und Schaltflächen erreichen nicht durchgängig den erforderlichen Mindestkontrast.
- An einigen Stellen wird Text als Bild dargestellt. Dieser Text lässt sich nicht vergrößern, nicht anpassen und nicht von Screenreadern vorlesen.
- Nicht alle Funktionen der Website lassen sich vollständig ohne Maus, allein mit der Tastatur bedienen.
- Bei der Bedienung mit der Tastatur ist nicht durchgängig erkennbar, welches Element gerade ausgewählt ist.
- Bei einem Teil der Links geht aus dem Linktext nicht eindeutig hervor, wohin der Link führt.
- Die Hauptsprache der Seiten ist technisch nicht ausgezeichnet. Screenreader wählen dadurch unter Umständen die falsche Aussprache.
Folgende Anforderungen werden nur teilweise erfüllt:
- Überschriften, Listen, Tabellen und Seitenbereiche sind nicht durchgängig technisch korrekt ausgezeichnet. Die visuelle Struktur ist deshalb für Screenreader nur teilweise nachvollziehbar.
- Wiederkehrende Bereiche wie Navigation und Kopfzeile lassen sich nicht zuverlässig überspringen.
- Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung entspricht an einzelnen Stellen nicht der visuellen und logischen Reihenfolge.
- Fehlerhafte Eingaben in Formularen werden nicht durchgängig in Textform benannt und dem betroffenen Feld eindeutig zugeordnet.
- Der Quellcode enthält an einigen Stellen Fehler in der technischen Auszeichnung, die assistive Technologien beeinträchtigen können.
- Bei einzelnen Bedienelementen sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien nicht vollständig ermittelbar.
Im Wesentlichen erfüllt werden das Umbrechen der Inhalte bei Vergrößerung und auf kleinen Bildschirmen, aussagekräftige Seitentitel sowie die Berücksichtigung von Benutzerpräferenzen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 16.09.2026 erstellt.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Integrationsfachdienst Bremen GmbH
Herrlichkeit 4, 28199 Bremen
Telefon: 0421 41 65 00 - 00
E-Mail: info@ifd-bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Am Markt 20, 28195 Bremen
Telefon: 0421 361-18187
E-Mail: office@lbb.bremen.de