Zum 01.01.2023 wird unser bewährtes Beratungsanbot zur Inklusion im Betrieb, die „Integrationsberatung“, zur „Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber“, kurz EAA.
Der Gesetzgeber hat die EAA mit Lotsenfunktion für Arbeitgeber als § 185a im SGB IX verankert und die Integrationsämter der Länder finanzieren diese jetzt bundesweit in Fläche.
Sie finden die EAA im gemeinsamen „Unternehmensservice der Stadt Bremen“, Hinter dem Schütting 8, im Gebäude der IHK-Handelskammer Bremen.
Melden Sie sich gerne per Mail unter eaa@ifd-bremen.de
oder telefonisch unter 0421-41 65 00 80. Wir freuen uns über Ihre Fragen und Ideen!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter hat auf ihrer Internetseite übrigens ein kleines Video zu den EAA eingestellt, das deren Aufgaben erläutert. Sie finden es hier: www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen/